Sie sind hier: Trachten Trachtenordnung  
 TRACHTEN
Erneuerte Tracht
Trachtenordnung
Trachtenspiegel

TRACHTENORDNUNG
 

Trachtenordnung


Jeder Trachtenträger sollte bestrebt sein, dass das Gesamtbild der Tracht so weit wie möglich dem überlieferten Original entspricht. Diese Kleidervorschriften sind dem gesonderten Trachtenspiegel zu entnehmen, der jedem Trachtenträger ausgehändigt wird.

Jeder, der eine Tracht zur Verfügung gestellt bekommt, verpflichtet sich, diese pfleglich zu behandeln und jeglichen Schaden daran zu vermeiden. Schäden die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, müssen vom Verursacher in voller Höhe dem Verein ersetzt werden.

Trachten werden grundsätzlich nur an Mitglieder ausgegeben.

Trachten werden vorrangig an aktive Mitglieder ausgegeben. Passive Mitglieder erhalten nur dann eine Tracht, soweit im Fundus vorhanden.

Die zur Verfügung gestellten Trachten und Zubehör bleibt Eigentum des Vereins.

Zubehör wie Blusen, Strümpfe, Hemden und Unterzeug sowie Schuhe, Schleifen, Tücher, Krawatten, Körbe oder Taschen müssen selber gekauft werden.

Kinder und Jugendliche bekommen bis zur Vollmitgliedschaft (20 Jahre) Trachten, soweit vorhanden, vom Verein gestellt.

Kinder können z.B. Schuhe, Hemden usw. vom Verein gestellt bekommen, soweit sie im Fundus vorhanden sind, Anspruch darauf hat niemand.

Erneuerte Trachten werden nur bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres vom Verein gestellt. Danach sollte ein eigenes Dirndl oder eine erneuerte Weste mit Zubehör auf eigene Kosten angeschafft werden.

Der Verein ist berechtigt, Trachten wieder einzuziehen oder abzuholen, wenn der Träger längere Zeit seinen Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht nachgekommen ist (unentschuldigtes Fehlen der Tanzproben keine aktive Teilnahme an Festzügen oder sonstigen Veranstaltungen des Vereins), damit diese trachten an aktive Mitglieder wieder ausgegeben werden können.

Trachten dürfen nicht zu vereinsfremden Veranstaltungen getragen werden.

Trachten dürfen auf keinen Fall ausgeliehen oder an dritte Personen weitergegeben werden.

Trachten oder Trachtenteile dürfen nicht ohne Wissen der Trachtenwartin getauscht oder verändert werden.

Die Rückgabe von Trachten sollte in ordentlichem Zustand, also gewaschen, gereinigt und gebügelt, erfolgen. Ist dies nicht der Fall, können entstehende Kosten vom Träger gefordert werden.

Was im Einzelfall anzuziehen ist, gibt die Tanzleitung oder die Vorstandschaft rechtzeitig bekannt.

Neubedarf von Trachten muss der Trachtenwartin gemeldet werden, die Notwendigkeit der Anschaffung muss dann im Ausschuss besprochen und genehmigt werden.

Bei Arbeitseinsätzen sollte das Vereins T-Shirt oder die erneuerte Trachte getragen werden.

Wer eine Tracht trägt, sollte sein Verhalten darauf einstellen, sich gesittet benehmen, Alkohol vermeiden und –soweit möglich- seine Tracht erst nach Ende der Veranstaltung gegen Privatkleidung wechseln.

Der Trachtenträger vertritt nicht nur sich selbst, sondern die Gemeinschaft seiner Gruppe oder seines Vereines.



„Sitt´und Tracht der Alten wollen wir erhalten.“